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Hre 166: Keine Zulassung zum Masterstudium bei nicht grundsätzlich gleichwertigem Fachhochschul-Bachelorstudiengang
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 3
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 1411 Wörter
- Seiten 59-62
- https://doi.org/10.37942/nhz201502005901
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inkl MwStDer Abschluss eines Bachelorstudiums oder Fachhochschul-Bachelorstudienganges berechtigt nicht zu jedem, sondern nur zu einem facheinschlägigen Masterstudium; demgemäß ist unter Berücksichtigung des beantragten Masterstudiums zu beurteilen, ob ein Bachelorstudium oder ein Fachhochschul-Bachelorstudiengang als iSd § 64 Abs 5 UG fachlich in Frage kommend zu qualifizieren ist, dh ob dabei in qualitativer wie quantitativer Hinsicht die fachlichen Grundlagen für das beantragte Masterstudium vermittelt werden.
Gleiches gilt für die Frage, ob ein Studium vorliegt, das einem Studium, das für ein bestimmtes Masterstudium fachlich in Frage kommt, gleichwertig ist.
- Hense, Philipp
- Hauser
- VwGH, 08.10.2014, 2012/10/0171
- NHZ 2015, 59
- § 64 Abs 5 UG
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