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Heft 1, März 2020, Band 8

Schweighofer

Hre 245: (Kein) Rechtsschutz im universitären Berufungsverfahren?

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Ein einem Mitbewerber unterlegener Bewerber auf eine nach §§ 98 ff UG ausgeschriebene Stelle hat kein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit des zwischen dem Erst- und dem damaligen Zweitbeklagten abgeschlossenen Arbeitsvertrags.

Grundsätzlich kann auch ein an einem Rechtsgeschäft nicht beteiligter Dritter dessen Nichtigkeit geltend machen, wenn er ein rechtliches Interesse an der Nichtigerklärung hat.

Das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemachte Rechtsverhältnis muss eine unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung des Klägers ausüben, es muss also geeignet sein, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den Gegner zu beenden und einen künftigen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden.

Ein solches Begehren ist daher nur dann zulässig, wenn das festzustellende Recht oder Rechtsverhältnis die Rechtssphäre des Klägers unmittelbar berührt.

  • Schweighofer
  • § 98 UG
  • OGH, 28.11.2019, 9 Ob A 122/19k
  • NHZ 2020, 32
  • § 228 ZPO

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