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Hre 250: „Quereinstieg“ ins Studium und Prüfungserfolg als Aufenthaltsvoraussetzung
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 8
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 789 Wörter
- Seiten 120-122
- https://doi.org/10.37942/nhz202003012001
10,00 €
inkl MwStDer Umstand, dass auf Grund eines „Quereinstiegs“ in ein Studium keine Prüfungen ablegt werden können stellt sich dem Grunde nach ein der Einflusssphäre der/des Drittstaatsangehörigen entzogenes, unabwendbares oder unvorhersehbares Ereignis iSd § 64 Abs 2 letzter Satz NAG dar. Dies kann jedoch nur dann zu einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz fehlenden Studienerfolges führen, wenn nachgewiesen wird, dass diese Hinderungsgründe kausal für das Unterbleiben eines ausreichenden Studienerfolges waren.
- Hauser
- VwGH, 23.01.2020, Ra 2019/22/0211
- § 64 Abs 2 NAG
- § 74 Abs 6 UG
- § 8 Z 8 lit b NAG-DV
- NHZ 2020, 120
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