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Hre 252: Ermittlung der durchschnittlichen Studiendauer
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 8
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 700 Wörter
- Seiten 124-125
- https://doi.org/10.37942/nhz202003012401
10,00 €
inkl MwStEin noch nicht selbsterhaltungsfähiges studierendes Kind hat so lange Anspruch auf Unterhalt, als es sein Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt, was in der Regel zu bejahen ist, wenn die durchschnittliche Studiendauer für das betreffende Fach nicht überschritten wird.
Für die Ermittlung der durchschnittlichen Studiendauer ist auf das arithmetische Mittel und nicht auf den Medianwert abzustellen. Beim Medianwert handelt es sich nämlich gerade nicht um den nach der Rechtsprechung relevanten Durchschnittswert (also das arithmetische Mittel der Studiendauer), sondern er sagt als numerischer Wert lediglich aus, dass 50 % der Absolventen kürzer und 50 % länger für den Abschluss dieses Studiums benötigt haben, sodass nicht die hier interessierende Studiendauer aller Absolventen in dessen Ermittlung einfließt.
- Pasrucker
- NHZ 2020, 124
- § 231 ABGB
- OGH, 26.02.2020, 3 Ob 181/19t
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