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Neue@Hochschulzeitung 2024

Heft 4, November 2020, Band 8

Hauser, Werner

Hre 253: Lehrtätigkeit eines Richters als Befangenheitsgrund

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Bei einer regelmäßigen entgeltlichen Tätigkeit eines Richters in Form von Lehraufträgen an einer Universität kann für eine/n objektive/n Beobachter/in der Eindruck entstehen, dass die richterliche Entscheidung von einer Nahebeziehung zur beklagten Universität und damit von sachfremden Motiven beeinflusst sein könnte.

Von einem Richter gehaltene Vorträge bei jährlichen Fachtagungen, die von einem Universitätsinstitut gemeinsam mit dem Präsidenten des OLG veranstaltet werden, vermögen genauso wenig wie die anschließende Publikation der Beiträge oder die Mitwirkung des Richters an einem Fachkommentar als einer von zahlreichen Coautor/inn/en eine besondere Nahebeziehung zur beklagten Universität begründen, die seine Unparteilichkeit in Frage stellen könnte.

  • Hauser, Werner
  • § 19 Z 2 JN
  • OGH, 27.02.2020, 8 Ob A 47/19y
  • NHZ 2020, 154
  • § 22 Abs 2 GOG

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