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Hre 277: Keine Anwendung des BMSVG auf nebenberuflich Lehrende
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 10
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 1277 Wörter
- Seiten 87-89
- https://doi.org/10.37942/nhz202202008701
10,00 €
inkl MwStDer für die Einhebung der Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse zuständige Sozialversicherungsträger ist dem Grunde nach auch für die Feststellung der Beitragsverpflichtung zuständig.
Eine analoge Anwendung von § 1a BMSVG auf nebenberuflich Lehrende, die als fiktiv-echte Dienstnehmer § 4 Abs 2 ASVG unterfallen, durch den zuständigen Sozialversicherungsträger ist nicht zulässig. § 1a BMSVG enthält keine planwidrige Lücke. Für nebenberufliche Lehrende sind daher keine BMSVG-Beiträge zu entrichten.
- Beimrohr, Veronika
- Beimrohr
- § 1a Abs 1 BMSVG
- § 6 Abs 4 BMSVG
- § 4 Abs 2 ASVG
- § 47 Abs 2 Z 5 EStG
- § 47 Abs 1 EStG
- § 1 BMSVG
- § 7 Abs 2 FHG
- § 25 Abs 1 Z 5 EStG
- NHZ 2022, 87
- § 7 Abs 3 FHG
- BVwG, 15.02.2022, G308 2245756-1