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Im Rahmen einer Gewerbeberechtigung für Ingenieurbüros auf dem Fachgebiet der Innenarchitektur dürfen im Zusammenhang mit einem Dachbodenausbau die im Inneren gelegenen Räume einschließlich die mit der Innenraumgestaltung in Zu...

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZRBBand 12
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3167 Wörter, Seiten 90-94

20,00 €

inkl MwSt

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Die Fachgebiete einer dem jeweiligen Ingenieurbüro entsprechenden inländischen berufsbildenden höheren Schule ergeben sich aus den schulorganisationsrechtlichen Vorschriften.

Ein erhöhter Schutzmaßstab bei (außen befindlichen) Gaupen, Terrassen und Balkonen, die einen Vorbehalt des Baumeistergewerbes rechtfertigt, ist schon deshalb nicht erforderlich, da „statisch relevante Bauteile“ von den Befugnissen eines Ingenieurbüros für Innenarchitektur nicht umfasst sind.

  • Cech, Gerhard
  • ZRB 2023, 90
  • VwGH, 03.03.2020, Ro 2017/04/0001
  • Terrasse
  • Baurecht
  • Befugnis Baumeister
  • § 134 GewO
  • Balkon
  • Befugnis Innenarchitekt
  • Gaupe

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