Unterlassung von Auflagen der Baubewilligung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- ZRBBand 12
- Judikatur, 3643 Wörter
- Seiten 108 -113
- https://doi.org/10.33196/zrb202303010801
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Für eine Verschuldensteilung ist die Pflichtverletzung der Beklagten den der Klägerin anzulastenden Sorgfaltswidrigkeiten gegenüberzustellen. Dabei ist kein Verschulden im technischen Sinne oder überhaupt rechtswidriges Verhalten gemeint, sondern eine Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern.
- OGH, 01.03.2021, 3 Ob 140/20i
- Baubewilligung
- § 1304 ABGB
- § 914 ABGB
- Hangrutschung
- Auflagen
- Schadenersatz
- ZRB 2023, 108
- Bodengutachten
- Baurecht