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Seeber-​Grimm, Diana/​Seeber, Thomas

Kann der Pächter aufgrund Unwirksamkeit seines Pachtvertrages gemäß § 418 ABGB Eigentum erwerben?

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Eine „unverbindliche Kaufoption“ ist keine wirksame Kaufoption und stellt auch keinen wirksamen Vorvertrag dar.

Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung schließt die Anwendung der subsidiären Vorschriften (insbesondere § 418 ABGB) aus.

Bei der Norm des § 418 ABGB handelt es sich um eine Sanktion gegen unredliches Verhalten, weil derjenige kein originäres Eigentum erwerben soll, der dem Bauführer (der redlich sein muss) als Grundeigentümer beim Bauen zusieht und den Bauführer bauen lässt, obwohl er weiß, dass dieser auf fremdem Grund baut.

  • Seeber-Grimm, Diana
  • Seeber, Thomas
  • Vereinbarung über Bauführung
  • Pachtvertrag
  • § 418 ABGB
  • § 936 ABGB
  • Superädifikat
  • (originärer) Eigentumserwerb
  • Kaufoption
  • Vorvertrag
  • ZRB 2013, 86
  • Baurecht
  • OGH, 20.12.2012, 2 Ob 94/12f

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