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Zeitschrift für Informationsrecht
Kein Redaktionsgeheimnis für Postings in unmoderierten Foren
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2014
- Judikatur, 2028 Wörter
- Seiten 238-241
- https://doi.org/10.33196/ziir201403023801
20,00 €
inkl MwStDer Schutz des Redaktionsgeheimnisses setzt zumindest irgendeine Tätigkeit/Kontrolle/Kenntnisnahme eines Medienmitarbeiters voraus. Postings, die völlig ohne journalistische Kontrolle und Bearbeitung und allein aus dem eigenen Antrieb des Nutzers veröffentlicht werden, mangelt es am notwendigen Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit der in § 31 Abs 1 MedienG genannten Personen.
Allein die durch das Zurverfügungstellen des Online-Forums erklärte Absicht, alles zu veröffentlichen, was die Nutzer posten, reicht nicht aus, um den notwendigen Mindestzusammenhang zur Tätigkeit der Presse herzustellen.
Eine Berufung auf das Redaktionsgeheimnis ist dann unzulässig, wenn ein Posting in keinerlei Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit steht. Ob dies auch für moderierte Diskussionsforen gilt, bleibt offen.
Bei einem Auskunftsbegehren nach § 18 Abs 4 ECG muss das überwiegende rechtliche Interesse an der Feststellung der Identität eines Nutzers glaubhaft gemacht werden.
Leitsätze von Thomas Höhne
- Rami, Michael
- § 31 MedienG
- ZIIR 2014, 238
- § 1330 ABGB
- Auskunftsbegehren
- OGH, 23.01.2014, 6 Ob 133/13x, E-Mail-Adresse des Posters
- § 6 Abs 2 MedienG
- Online-Diskussionforum
- § 18 Abs 4 ECG
- Medienrecht
- Redaktionsgeheimnis.
- Postings
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