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Kein Sonderausgabenabzug für nach dem 1.1.2016 begonnene Wohnraumsanierung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 17
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
917 Wörter, Seiten 133-134

9,80 €

inkl MwSt

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Abzugsfähigkeit besteht nur dann, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.1.2016 begonnen worden ist.

  • Hilber, Klaus
  • § 18 EStG
  • AFS 2019, 133
  • Steuerrecht
  • BFG, 30.04.2019, RV/3100293/2019

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