Keine Einkünftezurechnung zu einer liechtensteinischen Stiftung bei lediglich auf Vermutungsebene getroffenen Schlussfolgerungen
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 19
- Angrenzendes Steuerrecht, 3443 Wörter
- Seiten 275 -280
- https://doi.org/10.33196/ges2020050027501
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Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) behandelt die Zurechnung von Kapitaleinkünften bei einer liechtensteinischen Stiftung. Anders als die bisher zu liechtensteinischen Stiftungen ergangenen Gerichtsentscheidungen betrifft die Entscheidung des BFG diesmal die Erben-Generation. Das BFG hat in seiner Entscheidung die „steuerliche Intransparenz“ der liechtensteinischen Stiftung festgestellt und eine Einkünftezurechnung bei der Begünstigten verneint.
- Reiter, Johannes
- BFG, 26.03.2020, RV/5100852/2018
- Transparenz der Stiftung
- Zurechnung Einkünfte
- Gesellschaftsrecht
- § 27 Abs 5 Z 7 EstG
- GES 2020, 275
- Liechtensteinische Stiftung