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Keine Subsidiarität des gerichtlichen Abberufungsverfahrens gegenüber einem in der Stiftungserklärung vorgesehenem Abberufungsverfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFSBand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1897 Wörter, Seiten 16-19

30,00 €

inkl MwSt

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Die Abberufung von Stiftungsorganen ist strukturell etwas anderes als deren Bestellung, bei der die Subsidiarität der gerichtlichen Zuständigkeit durchaus anerkannt ist. Bei der Abberufung geht es regelmäßig darum, möglichst schnell Schaden von der Stiftung abzuwenden.

Die gerichtliche Zuständigkeit im Anwendungsfall des § 27 Abs 2 PSG ist jedenfalls dann, wenn das zur Abberufung berufene Organ noch keine Entscheidung getroffen hat, nicht subsidiär.

  • Zobl, Dominik
  • § 27 PSG
  • Abberufung
  • Stiftungen
  • Subsidiarität.
  • OGH, 15.12.2014, 6 Ob 137/14m
  • ZFS 2015, 16
  • Stiftungsvorstand

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