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Endfellner, Clemens

Laufzeit eines Bestandvertrags für Zwecke der Gebührenbemessung

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Die Vertragsparteien beurkunden einen Bestandvertrag über Geschäftsräumlichkeiten mit diversen Kündigungsmöglichkeiten. Laut BFG liegt eine Vereinbarung mit unterschiedlichen Komponenten der Vertragsdauer vor: Zuerst eine Begrenzung auf bestimmte Zeit und anschließend das Element unbestimmter Vertragsdauer. Die Rechtsgeschäftsgebühr ist auf Grundlage eines monatlichen Gesamtmietzinses iVm 10 Jahren für eine bestimmte Dauer und 3 Jahren für eine unbestimmte Dauer zu bemessen.

  • Endfellner, Clemens
  • AFS 2023, 133
  • § 33 TP 5 Abs 3 GebG 1957
  • BFG, 04.05.2023, RV/7100624/2023
  • Steuerrecht

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