Verfassungskonformität der Nichtberücksichtigung der Inflation bei der Berechnung der ImmoESt
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 21
- Bundesfinanzgericht, 1143 Wörter
- Seiten 146 -148
- https://doi.org/10.33196/afs202304014601
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Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit er die Geldentwertung im Rahmen der Einkommensbesteuerung berücksichtigt. Inhaltliche Schranken setzt lediglich der Gleichheitssatz, der es verbietet, sachlich nicht begründbare Regelungen zu treffen (VfGH 3.3.2017, G 3/2017; mwN).
Die Nichtberücksichtigung der Inflation bei der Berechnung der Immobilienertragsteuer nach § 30 Abs 3 EStG 1988 vermag daher nicht verfassungswidrig zu sein. Das Bundesfinanzgericht sieht sich daher nicht veranlasst, den Verfassungsgerichtshof in dieser Sache anzurufen (RS 1).
Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- Steuerrecht
- § 30 Abs 3 EStG
- Art 140 B-VG
- § 29 Z 2 EStG
- AFS 2023, 146
- BFG, 01.05.2023, RV/3100101/2023
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