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Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht
Heft 5, November 2022, Band 15
Offenlegungspflichten von Beweismitteln im Kartellschadenersatzverfahren – Wo sind die Grenzen?
- Originalsprache: Deutsch
- OEZK Band 15
- Abhandlung, 6623 Wörter
- Seiten 171-181
- https://doi.org/10.33196/oezk202205017101
30,00 €
inkl MwStSeit mehr als fünf Jahren sind nun die in Umsetzung der Kartellschadenersatz-Richtlinie ergangenen nationalen Bestimmungen in Kraft. Dadurch wurde ein Sonderzivilrecht für Kartellschadenersatzansprüche in das Kartellgesetz eingefügt. In dieser Form ein Novum war dabei die Einführung von gewissen Offenlegungspflichten in §§ 37j und 37k KartG. Schadenersatzklagen wegen Wettbewerbsverstößen vor den Zivilgerichten werden in Österreich immer häufiger mit Offenlegungsanträgen nach dem KartG verknüpft. Der Weg einer „pre-trial discovery“ über die Akteneinsicht beim Kartellgericht gem § 39 Abs 2 KartG bleibt für die Geschädigten de facto, wie jüngst letztinstanzlich iZm dem Baukartell entschieden, verschlossen. Offenlegungspflichten weisen im Falle von Kartellen gem § 1 KartG und Art 101 AEUV auch ein natürliches Spannungsverhältnis zum Geheimhaltungsinteresse von Beteiligten, va von Kronzeugen, auf. Der vorliegende Beitrag soll zum einen die Voraussetzungen für eine Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadenersatzverfahren, zum anderen aber auch deren Grenzen aufzeigen.
- Dolina, Daria
- Innerhofer, Isabelle
- Kartellschadenersatz
- § 37b KartG
- stand-alone
- § 79 AußStrG
- § 86 KartG
- Wettbewerbsverletzung
- § 37k KartG
- Beweismittel
- § 157 StPO
- Kronzeugenerklärung
- Vertraulichkeit
- OEZK 2022, 171
- § 37j KartG
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Offenlegung
- discovery
- Art 8 2014/104/EU
- Erkundungsbeweis
- § 33g GWB
- § 219 ZPO
- Kronzeugen
- § 37 KartG
- Verschwiegenheitspflicht
- RL 2014/104/EU
- Ausforschungsverbot
- § 37j
- § 89b GWB
- Informationsasymmetrie
- § 308 ZPO
- Vergleichsausführung
- Ersatzanspruch
- Art 5 2014/104/EU
- § 1 KartG
- § 39 KartG
- § 37k
- Geschäftsgeheimnisse
- KaWeRÄG 2017
- § 304 ZPO
- Verwertungsverbot § 33g GWB
- Kartellgesetz
- KartG
- vertrauliche Informationen
- Private Enforcement
- § 303 ZPO
- Art 101 AEUV
- Art 47 GRC
- Plausibilität
- § 39