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Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 4, Dezember 2022, Band 18
OGH: Bestellung eines Kollisionskurators für gemeinnützige öffentliche Stiftungen
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 18
- Judikatur, 4190 Wörter
- Seiten 110-116
- https://doi.org/10.33196/zfs202204011001
30,00 €
inkl MwStUngeachtet der Aufhebung des § 646 ABGB und der Neuregelung der Stiftungen im BStFG und WLStFG ist daran festzuhalten, dass die Unterordnung dieser Stiftungen unter die Aufsicht der Staatsgewalt und die Regelung des Stiftungswesens nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten eine gleichzeitige pflegschaftsgerichtliche Oberaufsicht und damit auch die Bestellung eines Kollisionskurators für die Stiftung selbst ausschließen.
Ordnen die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eine Oberaufsicht über die Verwaltung der Stiftung durch Stiftungsaufsichtsbehörden eindeutig an, ist auch die Entscheidung über das Vorgehen im Fall von Interessenskonflikten Sache der Stiftungsaufsichtsbehörde.
Eine nachträgliche Urkundenvorlage zur Revisionsrekursbeantwortung widerspricht dem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, dass auch im Außerstreitverfahren jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht.
- ZFS 2022, 110
- Oberaufsicht
- Pflegschaftsgericht
- § 5 AußStrG
- Urkundenvorlage
- § 42 BStFG
- Stiftungen
- Kollisionskurator
- § 42 PSG
- § 42 JN
- § 42 WLStFG
- gemeinnützige öffentliche Stiftung
- Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz
- § 1 JN
- Bestellung
- Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz
- § 2 AußStrG
- Rechtsmittelschrift
- OGH, 20.09.2022, 5 Ob 94/22t
- § 277 ABGB