Pauschale Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Dividendenbezug über einen inländischen Investmentfonds
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2013
- Angrenzendes Steuerrecht, 3091 Wörter
- Seiten 215 -219
- https://doi.org/10.33196/ges201304021501
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§ 10 Abs 2 KStG in die für das Jahr 2007 geltenden Fassung (BGBl idF Nr. 161/2005) verstößt gegen die in Art 56 EG (nunmehr Art 63 AEUV) verankerte Kapitalverkehrsfreiheit, da die Regelung für ausländische Dividenden erst ab einem Beteiligungsausmaß von 10% eine Körperschaftsteuerbefreiung vorsieht, während für inländische Dividendenerträge stets eine Steuerentlastung vorgesehen ist.
Das Unionsrecht verlangt daher, auch vergleichbaren ausländischen Dividendenerträgen (EU-, EWR- und Drittlandsdividenden) eine entsprechende Entlastung zu gewähren, wobei die Entlastung unionskonform auch dadurch hergestellt werden kann, indem in ausreichendem Ausmaß eine Anrechnung der ausländischen Steuer ermöglicht wird.
Die Ermittlung des Anrechnungsbetrags kann in der Weise erfolgen, dass von den (mittels Hochrechnung über die anrechenbaren Steuern lt Fonds-Rechenschaftsbericht) ermittelten Auslandsdividenden zusätzlich zu den anrechenbaren Quellensteuern iHv 15% pauschal 10% an ausländischer Körperschaftsteuer zum Abzug zugelassen werden.
- Prechtl-Aigner, Babette
- UFS, 31.01.2013, GZ RV/2366-W/08
- GES 2013, 215
- § 10 Abs 2 idF BGBl Nr 161/2005
- Gesellschaftsrecht
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