UFS: Wertverschiebungen bei Downstream-Merger ohne Gewährung neuer Anteile
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2013
- Inhalt:
- Angrenzendes Steuerrecht
- Umfang:
- 2469 Wörter, Seiten 204-209
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Wertverschiebungen bei Downstream-Merger können bei Unterbleiben der Gewähr neuer Anteile eintreten und sind steuerneutral zu Buchwerten auf die bereicherten Konzerngesellschaften zu verschieben (§ 5 Abs 5 UmgrStG). Es kommt dadurch jedoch nicht zu einer gespaltenen Betrachtung in bisherige Anteile und umgründungsbedingten Wertzuwachs. Mit dem Buchwert werden auch stille Reserven übertragen. Übersteigt der Teilwert der gesamten Beteiligung den Buchwert der gesamten Beteiligung, hat eine Zuschreibung (§ 6 Z 13 EStG) stattzufinden. Diese ist mit den historischen Anschaffungskosten aus der Summe aller gehaltenen und umgründungsbedingt zugegangenen Beteiligungsteile begrenzt.
Vorziehen offener TWA-Siebentel: Erfolgt im Verteilungszeitraum des § 12 Abs 3 Z 2 KStG eine Werterholung, die zu einer steuerwirksamen Zuschreibung führt, kann der Verteilungszeitraum verkürzt werden. Dabei hat eine Gegenrechnung zunächst mit dem Siebentel des laufenden Jahres zu erfolgen. Danach sind Siebentel des letzten Jahres und sodann der früheren Jahre vorzuziehen und mit dem Zuschreibungsgewinn zu verrechnen.
- Marschner , Ernst
- § 12 Abs 3 Z 2 KStG
- UFS, 05.12.2012, RV/1387-W/06
- Gesellschaftsrecht
- § 5 Abs 5 UmgrStG
- GES 2013, 204
- § 6 Z 13 EStG