Recent Austrian practice in the field of European Union law
- Originalsprache: Englisch
- ZOERBand 70
- Aufsatz, 14047 Wörter
- Seiten 607 -633
- https://doi.org/10.33196/zoer201503060701
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Dieser vierte Bericht unserer Abteilung für Europarecht des Völkerrechtsbüros im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres befasst sich mit einigen der wichtigsten Entwicklungen des Europarechts während des Jahres 2014, die wir aus der Perspektive eines aktiv mitwirkenden institutionellen Beobachters begleitet haben. Zunächst gehen wir der Frage nach, ob ein Mitgliedstaat separat aus der EURATOM-Gemeinschaft austreten und gleichzeitig seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union beibehalten kann. Einige in diesem Zusammenhang bedeutende Bestimmungen des Primärrechts wurden durch den Vertrag von Lissabon hinzugefügt, sodass die genaue Begründung für die nach unserer Ansicht zutreffende Antwort auf diese Frage in einer Welt nach Lissabon es für wert erscheinen lassen, einen genaueren Blick darauf zu werfen. Sodann werden wir die Gelegenheit des Verstreichens der fünfjährigen Übergangsfrist am 1. Dezember 2014 ergreifen, um der früheren dritten Säule der Europäischen Union ein akademisches Lebewohl zu sagen. Dies ist nur ein weiterer in der Reihe unserer Untersuchungsgegenstände, die durch Regimewechsel im Primärrecht geschaffen werden und faszinierende juristische Herausforderungen bieten, wie wir gerne darlegen wollen. Weiters wird die Befugnis der Europäischen Kommission, Vorschläge für Rechtsakte zurückzuziehen, aus Anlass eines kürzlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs kritisch analysiert. Es werden dabei einige weiterführende Überlegungen zu den Hinweisen des Gerichtshofs angestellt, insbesondere betreffend die Grenzen der Befugnis der Kommission, Vorschläge zurückzuziehen, das Vorbringen der Kommission zu ihrer eigenen demokratischen Legitimität und den Umfang der gerichtlichen Kontrolle durch den EuGH. All diese Aspekte haben beträchtliche Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den drei Hauptinstitutionen der EU, wodurch uns eine spezifische Perspektive auf EU-Rechtsangelegenheiten gegeben ist. Dieses Augenmerk tritt im Übrigen auch hinsichtlich der anderen Untersuchungsgegenstände, die im vorliegenden Bericht erörtert werden, in Erscheinung. Schließlich werden wir, indem ein immer wieder in unseren Berichten auftauchendes und ein wichtiges Standbein unserer täglichen Arbeit darstellendes Thema aufgegriffen wird, unter Bezugnahme auf unsere Fallbeispiele aus dem Bericht für das Jahr 2011 einen Überblick aktueller Probleme in Bezug auf das auswärtige Handeln der Europäischen Union und insbesondere das Aushandeln und den Abschluss internationaler Übereinkommen geben.
Wir danken besonders unserem Leiter des Völkerrechtsbüros,
- Fülöp, Tünde
- Kumin, Andreas J.
- Weichenberger , Julia