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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 2, Juni 2017, Band 9

Egger, Alexander

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Veräußerung von Minen zu einem geringeren Preis als dem tatsächlichen Marktwert – Befreiung von den Steuern auf das Veräußerungsgeschäft – Bewertung der Höhe des gewährten Vorteil

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Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Dezember 2015, Griechenland und Ellinikos Chrysos/Kommission (T-233/11 und T-262/11, EU:T:2015:948), wird aufgehoben, soweit das Gericht darin nicht auf das Vorbringen von Ellinikos Chrysos AE Metalleion kai Viomichanias Chrysou zu dem Zweck, zu dem das 2004 erstellte Sachverständigengutachten über die Bewertung der Minen von Kassandra (Griechenland) erstellt wurde, eingegangen ist.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Die Klage der Ellinikos Chrysos AE Metalleion kai Viomichanias Chrysou auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/452/EU der Kommission vom 23. Februar 2011 über die Staatliche Beihilfe C 48/08 (ex NN 61/08), die Griechenland Ellinikos Chrysos AE gewährt hat, wird abgewiesen.

Die Ellinikos Chrysos AE Metalleion kai Viomichanias Chrysou trägt die Kosten.

  • Egger, Alexander
  • Vorteil
  • Rechtsmittel
  • BRZ 2017, 67
  • Privatisierung
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • EuGH, 09.03.2017, Rs C-100/16 P, Ellinikos Chrysos / Kommission
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Steuerregelung