Sonn- und Feiertagsarbeit im FH-Sektor
- Originalsprache: Deutsch
- NHZBand 4
- Fachbeiträge (FaBe), 1799 Wörter
- Seiten 5 -8
- https://doi.org/10.37942/nhz201601000501
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Arbeitszeitrechtliche Aspekte bilden einen Kernbereich im Rahmen einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragestellungen im FH-Sektor. Der Autor vertritt die Auffassung, dass das Arbeitszeitgesetz (AZG) wie auch das Arbeitsruhegesetz (ARG) in ihren derzeitigen Formen den fachhochschulischen Bedürfnissen und dem fachhochschulischen Alltag nicht gerecht werden. Eine – in der Regel – 40-stündige (Normal-)Arbeitszeit wird den Anforderungen eines Wissenschaftsbetriebes nicht gerecht. Dazu kommt, dass der FH-Sektor bislang keinen Kollektivvertrag hat, was die Gestaltungsspielräume des AZG und des ARG weiter einschränkt. Normative Rechtsgestaltung auf betrieblicher Ebene als Alternative zur überbetrieblichen kollektiven Rechtsgestaltung ist auf Grund der oft schwierigen betriebsrätlichen Situation nur selten möglich. Unflexible (Normal-)Arbeitszeiten und fehlende Ausnahmebestimmungen für den FH-Sektor „runden“ die Defizite ab. Pro futuro kann dieser Missstand nur durch den Gesetzgeber in Analogie zum Universitätsgesetz bereinigt werden. Der folgende Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die allgemeine Rechtslage und beleuchtet die Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit am Beispiel von Konferenzteilnahmen von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie der Betreuung von Messeständen an diesen Tagen.
- Schweighofer, Christian
- NHZ 2016, 5
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