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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2018, Band 73

Hildner , Guido

Staatenimmunität in der PraxisState Immunity in Practice

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Sowohl in der Völkerrechtswissenschaft als auch in der Praxis einiger nationaler Parlaments- und Gerichtsentscheidungen werden immer wieder Stimmen laut, die das Prinzip der Staatenimmunität in Frage stellen. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand aktueller Beispiele von Staatenpraxis mit deutschem Bezug die große Bedeutung der Staatenimmunität für die internationalen Beziehungen auf. Dabei werden Tendenzen der Durchbrechung der Staatenimmunität kritisch beleuchtet. Dargestellt wird insbesondere die deutsche Position, dass sowohl der US-amerikanische Justice Against Sponsors of Terrorism Act (JASTA) als auch Teile der italienischen Staatenpraxis in der Folge des Urteils Nr 238 des italienischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 nicht mit dem Völkergewohnheitsrecht zur Staatenimmunität vereinbar sind. Schließlich wird die Entscheidung Deutschlands erörtert, vorerst nicht das UN-Übereinkommen zur Staatenimmunität aus dem Jahr 2004 zu ratifizieren. So bestehen Bedenken hinsichtlich der Formulierung von Art 12 des Übereinkommens, der eine Ausnahme von der Immunität in Fällen von deliktischen Schadensersatzklagen für Schäden auf dem Staatsgebiet des Forum-Staates vorsieht. Insbesondere erscheint unklar, ob diese Ausnahme auch für militärische Aktivitäten gelten soll.

  • Hildner , Guido
  • Justice Against Sponsors of Terrorism Act (JASTA)
  • Öffentliches Recht
  • UN-Übereinkommen zur Staatenimmunität
  • Staatenimmunität
  • ZOER 2018, 137
  • Art 31 Europäisches Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16.05.1972
  • Art 12 UN-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit vom 02.12.2004 (UN-Übereinkommen zur Staatenimmunität)

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