Staatliche Beihilfen – Dienstleistungen der Beseitigung von Tierkörpern und von Schlachtabfällen – Vorhaltung einer Seuchenreservekapazität – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden –...
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BRZBand 6
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 18878 Wörter, Seiten 146-172
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Die Klage wird abgewiesen.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
- Wiemer, Dirk T.
- Art 107 AEUV
- Art 14 AEUV
- BRZ 2014, 146
- Notwendigkeit der Beihilfe.
- EuG, 16.07.2014, Rs T-295/12, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission
- Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten und Wettbewerbsverzerrung
- Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- Art. 7–10 VO 1069/2009
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Ausgleich für eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung
- Vergaberecht
- Art 108 AEUV
- Art 296 AEUV
- Art 106 AEUV