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Staatliche Beihilfen – Dienstleistungen der Beseitigung von Tierkörpern und von Schlachtabfällen – Vorhaltung einer Seuchenreservekapazität – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden –...

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BRZBand 6
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
18878 Wörter, Seiten 146-172

30,00 €

inkl MwSt

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Die Klage wird abgewiesen.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Art 107 AEUV
  • Art 14 AEUV
  • BRZ 2014, 146
  • Notwendigkeit der Beihilfe.
  • EuG, 16.07.2014, Rs T-295/12, Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission
  • Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten und Wettbewerbsverzerrung
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
  • Art. 7–10 VO 1069/2009
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Ausgleich für eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • Art 296 AEUV
  • Art 106 AEUV

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