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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, September 2014, Band 6

Wiemer, Dirk T.

Vorabentscheidungsersuchen – Staatliche Beihilfen – Zuschuss zum Kauf oder zur Miete von Digitaldecodern – Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt...

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Das nationale Gericht ist für die Zwecke der Sicherstellung der Durchführung einer Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird und durch die die Rückforderung der in Rede stehenden Beihilfen angeordnet wird, durch die aber nicht die einzelnen Begünstigten dieser Beihilfen bestimmt werden und die genaue Höhe der zu erstattenden Beträge festgesetzt wird, zwar an diese Entscheidung gebunden, nicht hingegen an von der Kommission im Rahmen der Durchführung der Entscheidung abgegebene Stellungnahmen. Jedoch muss das nationale Gericht angesichts des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EUV diese Stellungnahmen im Rahmen des bei ihm anhängigen Rechtsstreits als Beurteilungsgesichtspunkt berücksichtigen.

Das nationale Gericht kann bei der Bestimmung der genauen Beträge der zurückzufordernden Beihilfen, wenn die Europäische Kommission in ihrer Entscheidung, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird, weder die einzelnen Begünstigten der in Rede stehenden Beihilfen noch die genauen zu erstattenden Beträge bestimmt hat, zu dem Ergebnis kommen – ohne die Gültigkeit der Entscheidung der Europäischen Kommission oder die Verpflichtung zur Erstattung der in Rede stehenden Beihilfen in Frage zu stellen –, dass der Betrag der zu erstattenden Beihilfe gleich null ist, wenn sich dies aus den Berechnungen ergibt, die auf der Grundlage der Gesamtheit der ihm zur Kenntnis gebrachten relevanten Umstände durchgeführt wurden.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Rückforderungen
  • BRZ 2014, 173
  • Art 288 AEUV
  • EuGH, 13.02.2014, Rs C-69/13, Mediaset SpA gegen Ministero dello Sviluppo Economico
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Art. 14 VO 659/1999
  • Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.
  • Art 4 AEUV
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • Bemessung des zurückzufordernden Betrags
  • Vorabentscheidungsversuchen