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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 4, September 2013, Band 2013
Verhinderung der Videoaufzeichnung einer Razzia nach dem Glücksspielgesetz
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2013
- Judikatur, 5414 Wörter
- Seiten 297-305
- https://doi.org/10.33196/ziir201304029701
20,00 €
inkl MwStDen eine Beschlagnahme nach dem GSpG durchführenden Finanzbeamten ist ein berechtigtes öffentliches Interesse daran zuzugestehen, Videoaufzeichnungen derartiger Kontrollen zu unterbinden, welche die Gefahr ihrer schnellen Verbreitung und Veröffentlichung in sich tragen.
Der Behörde kommt ein überwiegendes Interesse daran zu, die Anfertigung von solchen Videoaufnahmen einer Amtshandlung zu unterbinden, auf deren weiteren Verwendung sie keinerlei Einfluss hat.
Dies umfasst auch ein Abdecken der vom Betroffenen der Amtshandlung montierten Videokamera mit einem undurchsichtigen „Post-it“, da es sich insoweit um einen begleitenden, rechtmäßigen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt handelt. Das temporäre Abdecken der Videokamera während der Amtshandlung ist idR verhältnismäßig und nicht rechtswidrig.
Leitsätze verfasst von Clemens Thiele
- Thiele, Clemens
- § 34 AVG
- § 78 UrhG
- § 16 ABGB
- VwGH Erkenntnis, 27.02.2013, 2012/17/0430, „Verhinderte Filmaufnahme einer Amtshandlung“
- § 53 GSpG
- Videoaufzeichnung einer Amtshandlung
- § 22 MedienG
- § 50 GSpG
- Verhinderung von Filmaufnahmen
- § 67c AVG
- behördliche Befehls- und Zwangsgewalt
- Beschlagnahme
- Medienrecht
- ZIIR 2013, 297
- § 18 DSG
- § 24 VStG
- § 50a DSG
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