


Verspätungszuschlag: Nichtabgabe einer UVA aufgrund Covid-19-bedingter Mitarbeiterausfälle keine entschuldbare Fehlleistung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 21
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 2932 Wörter, Seiten 20-24
9,80 €
inkl MwSt




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Die Covid-19-Pandemie stellt abgabenrechtlich keine Naturkatastrophe iSd § 1 „Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen“, BGBl I 2005/112, dar. Wahrt ein Abgabenpflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgrund Covid-19-bedingter Mitarbeiterausfälle nicht, stellt dies keine entschuldbare Fehlleistung iSd § 135 BAO dar.
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- Hilber, Klaus
-
- § 20 BAO
- AFS 2023, 20
- BFG, 08.09.2022, RV/2100269/2022
- Steuerrecht
- § 135 BAO
- § 21 Abs 1 UStG
- § 45 Abs 5 EStG
- § 69 Abs 2a IO
Die Covid-19-Pandemie stellt abgabenrechtlich keine Naturkatastrophe iSd § 1 „Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen“, BGBl I 2005/112, dar. Wahrt ein Abgabenpflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung aufgrund Covid-19-bedingter Mitarbeiterausfälle nicht, stellt dies keine entschuldbare Fehlleistung iSd § 135 BAO dar.
- Hilber, Klaus
- § 20 BAO
- AFS 2023, 20
- BFG, 08.09.2022, RV/2100269/2022
- Steuerrecht
- § 135 BAO
- § 21 Abs 1 UStG
- § 45 Abs 5 EStG
- § 69 Abs 2a IO