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- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 16
- Bundesfinanzgericht, 1616 Wörter
- Seiten 22-24
- https://doi.org/10.33196/afs201801002201
9,80 €
inkl MwStEin unselbständig tätiger Immobilienmakler ist zwar von seinem Dienstgeber ständig mit dem Abschluss von Maklerverträgen im Namen und für Rechnung seines Dienstgebers betraut. Bei seiner Außendiensttätigkeit steht jedoch aufgrund seines Tätigkeitsbildes nicht, wie die VwGH-Rechtsprechung verlangt, der Abschluss von Maklerverträgen für seinen Dienstgeber im Vordergrund, sondern eindeutig die Vermittlungstätigkeit für eine Immobilie in Erfüllung des zuvor abgeschlossenen Maklervertrages.
- Hilber, Klaus
- § 17 Abs 6 EStG
- BFG, 17.10.2017, RV/5101965/2015
- Steuerrecht
- AFS 2018, 22
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