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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2017, Band 72

Jakab, András

Was ist und woran erkennt man eine Verwaltungsverordnung?What Is and How Does One Recognize an Administrative Ordinance?

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Der Aufsatz zeigt, dass die Rechtsnatur und das daran angeknüpfte Fehlerkalkül der Verwaltungsverordnungen je nach Rechtsanwendungsorgan (ordentliche Gerichte, Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, nachgeordnete Verwaltungsorgane) verschieden sind. Die wichtigsten dogmatischen Thesen (Gleichsetzungsthese, Ausnahmethese, Gehorsamsthese) sind auch im Lichte dieser Spaltung zu verstehen. Dies verkompliziert zwar begrifflich die österreichische Rechtsdogmatik, da es aber einerseits aus dem geltenden positiven Verfassungsrecht folgt, und andererseits zu keiner Rechtsschutzlücke führt, gibt es keinen Grund (trotz allfälliger Kritik) die jetzige Dogmatik abzuändern.

  • Jakab, András
  • Art 20 Abs 1 B-VG
  • Verordnung
  • Adressatenkreis
  • § 4 Abs 1 BGBlG
  • Art 139 Abs 3 Z 3 B-VG
  • Art 87 B-VG
  • Erlass
  • Gehorsamsthese
  • Öffentliches Recht
  • Gleichsetzungsthese
  • Rechtsdogmatik
  • Art 89 Abs 2 B-VG
  • Rechte, subjektive
  • Fehlerhaftigkeit
  • Weisung
  • Gehörigkeit der Kundmachung
  • Ausnahmethese
  • Art 134 Abs 6 B-VG
  • Art 135 Abs 4 B-VG
  • Verwaltungsverordnung
  • ZOER 2017, 169
  • Art 89 Abs 1 B-VG