Zinsanpassungsklausel im unternehmerischen Kreditvertrag.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 67
- Rechtsprechung des OGH, 3438 Wörter
- Seiten 220 -223
- https://doi.org/10.47782/oeba201903022001
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§§ 988, 1000, 1056, 1293, 1304 ABGB. Der Adäquanzzusammenhang zwischen rechtswidriger Aufkündigung eines - iwF gerichtlich betriebenen - Kredits und der Kosten zu seiner Umschuldung ist zu bejahen.
Eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit ist zu verneinen, wenn der Entschluss des Verletzten durch den haftungsbegründenden Vorgang herausgefordert wird, etwa die Umschuldung eines Kredits durch seine rechtswidrige Aufkündigung samt nachfolgender gerichtlicher Betreibung.
Ist die Forderung der Bank aus einer Zinsanpassungsklausel strittig, sind die Faktoren festzustellen, die bei Abschluss des Kreditvertrags für die vereinbarten Zinsen - in welchem Ausmaß - herangezogen wurden und inwieweit sich diese Faktoren iwF für sich genommen und in Relation zueinander veränderten. Die Beweislast trifft die Bank. Lassen sich die für die Zulässigkeit der Entgeltanpassung maßgeblichen Faktoren nicht feststellen (Negativfeststellung), besteht daher kein Anspruch der Bank.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2019/2551
- OGH, 25.09.2018, 4 Ob 24/18k
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