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Abtretung von Gewährleistungsansprüchen beim Finanzierungsleasing.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Rechtsprechung des OGH, 1120 Wörter
- Seiten 65-66
- https://doi.org/10.47782/oeba202401006501
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inkl MwSt§§ 932, 933, 988 ABGB. Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers können an den Leasingnehmer abgetreten werden. Beim Finanzierungsleasing kommt auch die selbständige Abtretung der Wandlungsansprüche in Betracht. Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche formularmäßig an den Leasingnehmer abgetreten, so bedeutet dies aber nicht gleichzeitig, dass der Leasingnehmer damit auch den Kondiktionsanspruch zediert erhalten soll.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2024/2979
- OGH, 06.09.2023, 3 Ob 146/22z
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