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Aufrechnung als Oppositionsgrund.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Rechtsprechung des OGH, 618 Wörter
- Seiten 64-65
- https://doi.org/10.47782/oeba202401006402
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inkl MwSt§ 35 EO. 3. Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung bildet nur dann einen Oppositionsklagegrund, wenn sie im Titelprozess aus objektiven Gründen (noch) nicht möglich war. Hätte hingegen bereits im Titelprozess aufgerechnet werden können, kann die erst durch Schaffung des Titels erklärte Aufrechnung nicht mit Oppositionsklage geltend gemacht werden.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 06.09.2023, 3 Ob 148/23w
- oeba-Slg 2024/2978
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