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Zur Reichweite eines Vergleichs über Haftungen aus Bürgschaft.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 72
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1673 Wörter, Seiten 58-59

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§§ 914, 915, 1389 ABGB; § 163a StGB. Vergleiche sind nach stRsp anhand der allgemeinen Regeln der §§ 914, 915 ABGB auszulegen. Wurde im Vorfeld eines Vergleichs zwischen einem Kreditinstitut und dem Geschäftsführer einer insolventen GmbH ausschließlich über seine „persönlichen Haftungen“ über rund € 500.000 aus seiner Bürgschaft gegenüber dem Kreditinstitut verhandelt, erfasst der Vergleich nicht auch etwaige Schadenersatzansprüche wegen Bilanzfälschung (§ 163a Abs 1 Z 1 StGB), für die der Geschäftsführer verurteilt wurde.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 28.03.2023, 10 Ob 32/22m
  • oeba-Slg 2024/2974

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