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Zur Reichweite eines Vergleichs über Haftungen aus Bürgschaft.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Rechtsprechung des OGH, 1673 Wörter
- Seiten 58-59
- https://doi.org/10.47782/oeba202401005801
20,00 €
inkl MwSt§§ 914, 915, 1389 ABGB; § 163a StGB. Vergleiche sind nach stRsp anhand der allgemeinen Regeln der §§ 914, 915 ABGB auszulegen. Wurde im Vorfeld eines Vergleichs zwischen einem Kreditinstitut und dem Geschäftsführer einer insolventen GmbH ausschließlich über seine „persönlichen Haftungen“ über rund € 500.000 aus seiner Bürgschaft gegenüber dem Kreditinstitut verhandelt, erfasst der Vergleich nicht auch etwaige Schadenersatzansprüche wegen Bilanzfälschung (§ 163a Abs 1 Z 1 StGB), für die der Geschäftsführer verurteilt wurde.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 28.03.2023, 10 Ob 32/22m
- oeba-Slg 2024/2974
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