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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Heft 6, Dezember 2014, Band 13
Änderung der Sponsionsurkunde; Namensänderung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 13
- Rechtsprechung, 537 Wörter
- Seiten 179-180
- https://doi.org/10.33196/zfhr201406017901
9,80 €
inkl MwStDas Recht zur Führung des verliehenen akademischen Grades gem § 88 UG ist nach dem Wortlaut dieser Bestimmung mit der Person verbunden, der der akademische Grad verliehen wurde, und zwar ungeachtet einer seither eingetretenen Namensänderung. Die universitätsrechtlichen Vorschriften enthalten keine normative Verpflichtung der Universitätsbehörden zur Änderung der Sponsionsurkunde auf Grund einer späteren Namensänderung.
- Hunka, Robert
- § 88 UG
- § 2 Abs 1 Z 10 NÄG
- ZFHR-Slg 2014/20
- Öffentliches Recht
- VwGH, 26.06.2014, 2012/10/0119
- Namensänderung
- Änderung der Sponsionsurkunde