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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 2, April 2015, Band 14

Novak

Akkreditierung; Bildungseinrichtung anerkannte postsekundäre; Geltungsbereich UG; verbotene Verleihung; Grade akademische

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Mit dem Abstellen auf das ausländische Hochschulwesen und auf ausländische akademische Grade in § 116 UG werden klar Sachverhalte erfasst, die sich nicht auf die in § 6 UG genannten Universitäten beziehen. Insoweit erweitert § 116 UG jedenfalls partiell den sachlichen Geltungsbereich des UG.

§ 51 Abs 2 Z 1 UG stellt nicht darauf ab, ob es sich um eine Bildungseinrichtung handelt, die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, im Sinne der Zuerkennung von Rechtspersönlichkeit „anerkannt“ ist; vielmehr ist entscheidend, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, „als Bildungseinrichtung im Sinne dieser Begriffsbestimmung“ – sohin unter Berücksichtigung der weiteren in § 51 Abs 2 Z 1 UG genannten Voraussetzungen – „anerkannt“ ist.

  • Novak
  • VwGH, 12.08.2014, 2011/10/0174
  • Bildungseinrichtung anerkannte postsekundäre
  • Akkreditierung
  • ZFHR-Slg 2015/6
  • Öffentliches Recht
  • verbotene Verleihung
  • § 116 UG
  • § 51 UG
  • § 9 VStG
  • Geltungsbereich UG
  • § 6 UG
  • Grade akademische