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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
Aktuelle Neuerungen im Finanzstrafrecht: AbgÄG 2023, CESOP Umsetzungsgesetz 2023 und Novellierung des WiEReG
- Originalsprache: Deutsch
- ZSS Band 5
- Finanzstrafrecht, 2715 Wörter
- Seiten 124-128
- https://doi.org/10.33196/zss202303012401
9,80 €
inkl MwStAm 21. Juli 2023 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) im BGBl I Nr 110/2023 kundgemacht. Neben Änderungen in einer Vielzahl von anderen Gesetzen wurden für das Finanzstrafrecht relevante Bestimmungen im Finanzstrafgesetz (FinStrG), Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (FinStrZG) und Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) angepasst. Am selben Tag wurde auch das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 im BGBl I Nr 106/2023 veröffentlicht. Bereits einen Tag zuvor wurden mit BGBl I Nr 97/2023 die Änderungen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) kundgemacht. In diesem Artikel werden die durch die aufgezählten Gesetze(snovellen) bedingten Neuerungen für das Finanzstrafrecht dargestellt.
- Falkensteiner, Andreas
- Djakovic, Ana
- Schwachsinn, geistige Behinderung
- ZSS 2023, 124
- § 31 Abs 2 FinStrG
- Agent Provocateur, Lockspitzelverbot, Verfolgungshindernis
- Verjährung, Verjährungsfristen, Gerichtszuständigkeit, verwaltungsbehördliche Zuständigkeit
- Informationsaustausch, Schwedische Initiative
- Echtzeitüberwachung
- § 15 WiEReG
- § 5 FinStrZG
- § 53 Abs 1 FinStrG
- § 53 Abs 2 FinStrG
- § 49e FinStrG
- § 7 FinStrG
- § 100 FinStrG
- CESOP
- Meldepflicht, Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Registerauszug
- § 7 Abs 5a ZollR-DG