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Fiala, Florian

BFG: Wiedereinsetzung in das Verfahren iZm Verkürzungszuschlag

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Das BFG hat eine Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) in die 14-tägige Frist zur Beantragung eines Verkürzungszuschlags (§ 30a FinStrG) dem Grunde nach – auch bei Vorliegen eines beachtlichen Wiedereinsetzungsgrundes – ausgeschlossen, wenn die gegenständliche Abgabennachforderung nicht in der Monatsfrist des § 30a Abs 1 FinStrG entrichtet wurde oder wenn zwischenzeitlich bereits ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde (Ausschlussgrund nach § 30a Abs 6 FinStrG). Die Entscheidung überzeugt hinsichtlich des Eintritts eines Ausschlussgrundes, nicht aber betreffend des Versäumnisses der Entrichtungsfrist.

  • Fiala, Florian
  • Wiedereinsetzung in das Verfahren
  • Verkürzungszuschlag
  • § 308 BAO
  • § 30a FinStrG
  • ZSS 2023, 134
  • BFG, 25.05.2023, RV/7101047/2023

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