BFG: Wiedereinsetzung in das Verfahren iZm Verkürzungszuschlag
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 5
- Finanzstrafrecht, 1650 Wörter
- Seiten 134 -136
- https://doi.org/10.33196/zss202303013401
9,80 €
inkl MwSt
Das BFG hat eine Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) in die 14-tägige Frist zur Beantragung eines Verkürzungszuschlags (§ 30a FinStrG) dem Grunde nach – auch bei Vorliegen eines beachtlichen Wiedereinsetzungsgrundes – ausgeschlossen, wenn die gegenständliche Abgabennachforderung nicht in der Monatsfrist des § 30a Abs 1 FinStrG entrichtet wurde oder wenn zwischenzeitlich bereits ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde (Ausschlussgrund nach § 30a Abs 6 FinStrG). Die Entscheidung überzeugt hinsichtlich des Eintritts eines Ausschlussgrundes, nicht aber betreffend des Versäumnisses der Entrichtungsfrist.
- Fiala, Florian
- Wiedereinsetzung in das Verfahren
- Verkürzungszuschlag
- § 308 BAO
- § 30a FinStrG
- ZSS 2023, 134
- BFG, 25.05.2023, RV/7101047/2023