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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
Althuber, Franz
BFG: Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO nur bei Gewissheit der Rechtswidrigkeit
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- ZSS Band 5
- Abgabenverfahren, 1645 Wörter
- Seiten 121-123
- https://doi.org/10.33196/zss202303012101
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Die Aufhebung gemäß § 299 Abs 1 BAO setzt die „Unrichtigkeit des Spruches“ des aufzuhebenden Bescheides voraus. Die Rechtswidrigkeit muss gewiss sein, die bloße Möglichkeit der Rechtswidrigkeit rechtfertigt daher keine Bescheidaufhebung.
- Althuber, Franz
- Bescheidaufhebung
- BFG, 17.04.2023, RV/7103463/2020
- Rechtswidrigkeit
- § 299 BAO
- Bescheid
- ZSS 2023, 121