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Beihilfenhöhe; EU-Bürgerschaft; Familienbeihilfe; Studienbeihilfe; Wohnsitz

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 16
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2699 Wörter, Seiten 86-89

9,80 €

inkl MwSt

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Gehören die Eltern des Studierenden nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 2 Fam LAG sind die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag nicht von der Höchststudienbeihilfe bei der Berechnung der Beihilfenhöhe abzuziehen. Hat ein Antragsteller keinen Anspruch auf Familienbeihilfe – mangels inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt der Eltern – sind diese Leistungen nicht von der Höchststudienbeihilfe abzuziehen.

  • Novak
  • § 2 FamLAG
  • Öffentliches Recht
  • Beihilfenhöhe
  • § 31 StudFG
  • § 8 StudFG
  • § 33 EStG
  • § 30 StudFG
  • Studienbeihilfe
  • Familienbeihilfe
  • VwGH, 21.12.2016, Ro 2015/10/0012
  • Wohnsitz
  • EU-Bürgerschaft
  • § 10 StudFG
  • ZFHR-Slg 2017/5
  • § 9 StudFG

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