Beihilfenhöhe; EU-Bürgerschaft; Familienbeihilfe; Studienbeihilfe; Wohnsitz
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZFHRBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2699 Wörter, Seiten 86-89
9,80 €
inkl MwSt
Gehören die Eltern des Studierenden nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 2 Fam LAG sind die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag nicht von der Höchststudienbeihilfe bei der Berechnung der Beihilfenhöhe abzuziehen. Hat ein Antragsteller keinen Anspruch auf Familienbeihilfe – mangels inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt der Eltern – sind diese Leistungen nicht von der Höchststudienbeihilfe abzuziehen.
- Novak
- § 2 FamLAG
- Öffentliches Recht
- Beihilfenhöhe
- § 31 StudFG
- § 8 StudFG
- § 33 EStG
- § 30 StudFG
- Studienbeihilfe
- Familienbeihilfe
- VwGH, 21.12.2016, Ro 2015/10/0012
- Wohnsitz
- EU-Bürgerschaft
- § 10 StudFG
- ZFHR-Slg 2017/5
- § 9 StudFG