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Polaschek, Martin F.

Organisationsrechtliche Rahmenbedingungen der PädagogInnenbildung NEU

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Durch das Bundesrahmengesetz 2013 wurde die bisher getrennte Verantwortung für die Studien in der PädagogInnenbildung durch eine (teilweise) verpflichtende Kooperation von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten ersetzt. Es gab/gibt verschiedene Möglichkeiten, die Studien, insbesondere in der Sekundarstufe (Allgemeinbildung), neu zu gestalten. Die Institutionen passten das Studienangebot rasch an die geänderten Rahmenbedingungen an und schlossen sich dazu in „Entwicklungsverbünden“ zusammen.

  • Polaschek, Martin F.
  • Gemeinsam eingerichtete Studien
  • § 38 HG
  • Öffentliches Recht
  • § 54 UG
  • Lehramt
  • PädagogInnenbildung Neu
  • Universitäten
  • § 8 HG
  • Curricula
  • § 63 UG
  • Pädagogische Hochschulen
  • § 80 HG
  • ZFHR 2017, 43

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