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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Berufungsverfahren; Beschwerdefrist; Diskriminierungsbeschwerde
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 15
- Rechtsprechung, 203 Wörter
- Seiten 66-66
- https://doi.org/10.33196/zfhr201602006601
9,80 €
inkl MwStDie Mitteilung des Rektors an den Arbeitskreis über die beabsichtigte Gesprächsaufnahme mit einem Berufungskandidaten, löst bereits die Frist zur Einbringung der Diskriminierungsbeschwerde aus. Die Beschwerdefrist nach § 98 Abs 9 UG ist eine lex specialis für das Berufungsverfahren.
- Novak
- § 98 UG
- ZFHR-Slg 2016/6
- Öffentliches Recht
- § 42 UG
- Beschwerdefrist
- Berufungsverfahren
- VwGH, 28.10.2015, 2013/10/0104
- Diskriminierungsbeschwerde