Berufungsverfahren; Beschwerdefrist; Diskriminierungsbeschwerde
Autor
Novak
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZFHRBand 15
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 203 Wörter, Seiten 66-66
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Die Mitteilung des Rektors an den Arbeitskreis über die beabsichtigte Gesprächsaufnahme mit einem Berufungskandidaten, löst bereits die Frist zur Einbringung der Diskriminierungsbeschwerde aus. Die Beschwerdefrist nach § 98 Abs 9 UG ist eine lex specialis für das Berufungsverfahren.
- Novak
- § 98 UG
- ZFHR-Slg 2016/6
- Öffentliches Recht
- § 42 UG
- Beschwerdefrist
- Berufungsverfahren
- VwGH, 28.10.2015, 2013/10/0104
- Diskriminierungsbeschwerde