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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren

Heft 1, April 2024, Band 6

Ritz, Christoph

BFG: Verjährung bei Vorläufigkeit trotz fehlender Ungewissheit

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Das bescheidmäßige Nichtanführen bzw das Nichtbezeichnen der Ungewissheit ist dem Fehlen einer Ungewissheit gleichzusetzen. Im Falle eines zu Unrecht erlassenen vorläufigen Abgabenbescheides, der keine Ungewissheit iSd § 200 Abs 1 BAO benennt (bzw dem keine Ungewissheit zu Grunde liegt), beginnt die Verjährungsfrist gem § 208 Abs 1 lit d BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der vorläufige Bescheid trotz fehlender Ungewissheit erlassen wurde.

  • Ritz, Christoph
  • Begründung
  • ZSS 2024, 25
  • § 200 BAO
  • Verjährung
  • BFG, 14.12.2023, RV/4100325/2023
  • Vorläufigkeit
  • § 209 BAO
  • § 208 BAO
  • Ungewissheit
  • § 93 Abs 3 lit a BAO

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