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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
BFG: Verjährung bei Vorläufigkeit trotz fehlender Ungewissheit
- Originalsprache: Deutsch
- ZSS Band 6
- Abgabenverfahren, 1818 Wörter
- Seiten 25-27
- https://doi.org/10.33196/zss202401002501
9,80 €
inkl MwStDas bescheidmäßige Nichtanführen bzw das Nichtbezeichnen der Ungewissheit ist dem Fehlen einer Ungewissheit gleichzusetzen. Im Falle eines zu Unrecht erlassenen vorläufigen Abgabenbescheides, der keine Ungewissheit iSd § 200 Abs 1 BAO benennt (bzw dem keine Ungewissheit zu Grunde liegt), beginnt die Verjährungsfrist gem § 208 Abs 1 lit d BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der vorläufige Bescheid trotz fehlender Ungewissheit erlassen wurde.
- Ritz, Christoph
- Begründung
- ZSS 2024, 25
- § 200 BAO
- Verjährung
- BFG, 14.12.2023, RV/4100325/2023
- Vorläufigkeit
- § 209 BAO
- § 208 BAO
- Ungewissheit
- § 93 Abs 3 lit a BAO