Wiederholte Selbstanzeige und Versicherungssteuer
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 6
- Finanzstrafrecht, 3303 Wörter
- Seiten 37 -42
- https://doi.org/10.33196/zss202401003701
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Nach § 29 Abs 3 lit d FinStrG tritt die Straffreiheit einer Selbstanzeige nicht ein, wenn „bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches [...] eine Selbstanzeige erstattet worden ist“. Eine zweite Selbstanzeige betreffend denselben Abgabenanspruch wirkt demnach nicht strafbefreiend. Um beurteilen zu können, wie weit die Sperrwirkung einer früheren Selbstanzeige reicht, stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Umfang des Abgabenanspruchs. Insbesondere im Hinblick auf die Versicherungssteuer ist diese Frage bisher noch weitestgehend unbehandelt geblieben. In diesem Beitrag soll daher der Umfang des Versicherungssteueranspruchs und die sich daraus ergebende Reichweite des Sperrgrunds näher untersucht werden.
- Wegner, Mario
- Wagner, Daniel
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- ZSS 2024, 37
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