


BGH: Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertnummer im Online-Impressum unzulässig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2017
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 4924 Wörter, Seiten 51-58
20,00 €
inkl MwSt




-
Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs 1 Nr 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.
Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.
Amtliche Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- Art 5 Abs 1 lit c, RL 2000/31/EG 15
- § 3a dUWG
- Kontaktaufnahme zum Anbieter von Telemediendiensten
- Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung
- Art 6 Abs 1 lit c und f, Art 6 Abs 8, Art 21 RL 2011/83/EU
- BGH, 25.02.2016, I ZR 238/14, Mehrwertdienstenummer
- Webshop-Impressum
- Wettbewerbsverstoß eines Internet-Versandhändlers
- Medienrecht
- Mehrwertdienstenummer, kostenpflichtigen
- Postadresse, elektronische
- Online-Kommunikation, effiziente
- ZIIR 2017, 51
- § 5 Abs 1 dTMG
Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs 1 Nr 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.
Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.
Amtliche Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Art 5 Abs 1 lit c, RL 2000/31/EG 15
- § 3a dUWG
- Kontaktaufnahme zum Anbieter von Telemediendiensten
- Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung
- Art 6 Abs 1 lit c und f, Art 6 Abs 8, Art 21 RL 2011/83/EU
- BGH, 25.02.2016, I ZR 238/14, Mehrwertdienstenummer
- Webshop-Impressum
- Wettbewerbsverstoß eines Internet-Versandhändlers
- Medienrecht
- Mehrwertdienstenummer, kostenpflichtigen
- Postadresse, elektronische
- Online-Kommunikation, effiziente
- ZIIR 2017, 51
- § 5 Abs 1 dTMG