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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 6, August 2016, Band 2016
BGH: Zustimmungspflicht der Gesellschafter zu bestimmten Maßnahmen aufgrund Treuepflicht
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Judikatur, 1082 Wörter
- Seiten 277-278
- https://doi.org/10.33196/ges201606027701
9,80 €
inkl MwStAufgrund der Treuepflicht muss der Gesellschafter einer Maßnahme zustimmen, wenn sie
zur Erhaltung wesentlicher Werte, die die Gesellschafter geschaffen haben, oder zur Vermeidung erheblicher Verluste, die die Gesellschaft bzw die Gesellschafter erleiden könnten, objektiv unabweisbar erforderlich ist und
den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist, also wenn der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft gerade diese Maßnahme zwingend gebieten und der Gesellschafter seine Zustimmung ohne vertretbaren Grund verweigert.
- § 47 dGmbHG
- GES 2016, 277
- Gesellschafterbeschluss
- Gesellschafter
- Gesellschaftsrecht
- Treuepflicht
- Deutscher Bundesgerichtshof (BGH), 12.04.2016, II ZR 275/14, (Media-Saturn)
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