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Renner, Bernhard

Unternehmensgruppe: Eigenhändig unterfertigter Gruppen-antrag als materiell-rechtliche Voraussetzung

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Die Unterfertigung des Gruppenantrages durch den gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften ist im Hinblick auf die nicht verlängerbare Einbringungsfrist § 9 Abs 8 TS 5 KStG 1988 zwingende Voraussetzung für die Berechtigung zur Stellung eines Gruppenantrages. Nur ein solcherart zulässiger Gruppenantrag ist bei Vorliegen von Formgebrechen oder inhaltlichen Mängeln einem Mängelbehebungsverfahren iSd § 85 Abs 2 BAO zugänglich.

  • Renner, Bernhard
  • § 9 Abs 8 KStG
  • GES 2016, 314
  • Gesellschaftsrecht
  • Unterfertigung
  • Gruppenantrag
  • BFG, 25.03.2016, RV/2101685/2015 Revision zulässig
  • Formgebrechen

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