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Marschner, Ernst

Nutzungszuwendungen und Strafverteidigungskosten

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Nutzungszuwendungen werden durch den VwGH steuerlich nicht im Rahmen der ESt-Veranlagung des Gesellschafters anerkannt. Kosten der Strafverteidigung sind unter Umständen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

  • Marschner, Ernst
  • UFS, 05.04.2013, RV/0372-G/10
  • Strafverteidigung
  • Einlage
  • Gesellschaftsrecht
  • § 20 Abs 1 Z 5 EStG
  • VwGH, 21.04.2016, 2013/15/0182, (Abweisung)
  • betriebliche Veranlassung
  • Nutzungszuwendung
  • GES 2016, 311
  • § 8 Abs 1 KStG
  • § 6 Z 14 lit b EStG

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