Buchpreisbindung: Des Kaisers neue Kleider
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 13
- Abhandlung, 7351 Wörter
- Seiten 9 -19
- https://doi.org/10.33196/oezk202001000901
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Die deutsche Monopolkommission kommt im Sondergutachten Nr 80 vom 29.05.2018 zum Ergebnis, dass sich weder positive noch negative Auswirkungen der Buchpreisbindung empirisch feststellen lassen. Sie empfiehlt daher, die Buchpreisbindung abzuschaffen. Der Deutsche Bundestag hat sich als Reaktion darauf am 14.12.2018 „einstimmig“ zur Buchpreisbindung bekannt und die deutsche Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission für die Erhaltung der Buchpreisbindung einzusetzen. Auch wenn es dafür keine vernünftigen Gründe gibt.
- Gruber, Johannes Peter
- Börsenverein
- gesetzliche Buchpreisbindung
- Art 2 Abs 2 Z 2 KartG
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- BuchPrG (Deutschland)
- BPrBG (Österreich)
- Art 36 AEUV
- Art 34 AEUV
- Monopolkommission
- OEZK 2020, 9
- „Drei-Länder-Revers“
- Schadenersatz
- Sammelrevers
- Unterlassung
- Mindestpreis
- Art 167 AEUV
- Art 101 AEUV
- Fixpreis