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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2015, Band 70

Girardi, Antonia

Das Recht auf ein unbeschwertes Zusammenleben als Schutzziel der EMRK? Kritische Anmerkungen zu S.A.S. gegen Frankreich, EGMR 01.07.2014, 43835/11The Right to Peaceful Coexistence as a Protection Goal of the ECHR? Critical Obse...

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In der Rechtssache S.A.S./FR entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Zulässigkeit eines Vermummungsverbotes in der Öffentlichkeit. In einer ungewöhnlichen Begründung hält er fest, dass es zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer, nämlich zum Schutz des Rechts auf ein unbeschwertes Zusammenleben, notwendig und verhältnismäßig sei. Ein solches Recht kann aber weder der EMRK noch der französischen Rechtsordnung entnommen werden. Eine Auseinandersetzung mit Judikatur und Literatur zu den Schutzzielen der Art 8 bis 11 EMRK zeigt außerdem, dass dieses Recht auf ein unbeschwertes Zusammenleben auf ein Recht auf die Verteidigung der Ordnung hinausliefe. Dieses Schutzziel schließt der Gerichtshof aber – ohne weitere Erklärung – aus. Im Ergebnis ist die Begründung des Gerichtshofs in sich unschlüssig und weicht erheblich von der bisherigen Rechtsprechung ab.

  • Girardi, Antonia
  • Diskriminierung, intersektionelle
  • Vorbehalt, materieller
  • Schutzziele
  • Privatleben
  • Religionsfreiheit, negative
  • Vermummungsverbot
  • Öffentliches Recht
  • Burkaverbot
  • Art 8 EMRK
  • Verhältnismäßigkeit
  • Ordnung, öffentliche
  • Europäische Menschenrechtskonvention
  • Gleichbehandlung
  • Diskriminierung
  • Geschlechtergleichheit
  • Schutzzwecke
  • ZOER 2015, 173
  • Art 9 EMRK
  • Aufrechterhaltung der Ordnung
  • Verteidigung der Ordnung
  • Konsens, europäischer
  • Art 1–3 de la loi n° 2010-1192 du 11 octobre 2010 interdisant la dissimulation du visage dans l’espace public
  • Rechte und Freiheiten anderer
  • Art 14 EMRK
  • Schranken