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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2013, Band 68

Bußjäger, Peter

Die Mitwirkung der Länder beim Abschluss von StaatsverträgenThe Participation of the States in the Conclusion of International Treaties

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Mit der B-VG-Novelle BGBl I 2/2008 wurden auch die Mitwirkungsrechte der Länder beim Abschluss von Staatsverträgen neu geregelt. Seither ist es den Ländern ähnlich zu Art 23d Abs 2 B-VG möglich, den Bund mittels einer einheitlichen Stellungnahme zu binden, sofern der Staatsvertrag Durchführungsmaßnahmen im Sinne des Art 16 B-VG erforderlich macht oder den selbständigen Wirkungsbereich der Länder in anderer Weise berührt. Diese Bestimmung wirft eine Reihe von Rechtsfragen auf, wie beispielsweise, unter welchen Voraussetzungen von einer einheitlichen Stellungnahme gesprochen werden kann sowie die Abgrenzung gegenüber Vorhaben, die unter das Regime des Art 23d B-VG fallen. Der vorliegende Beitrag geht diesen und anderen Fragen nach und vergleicht die österreichische Verfassungsrechtslage mit jener anderer europäischer Bundesstaaten.

  • Bußjäger, Peter
  • ZOER 2013, 111
  • Art 23e B-VG
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  • Art 10 Abs 3 B-VG
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